Das Exposé eines Buchs enthält die wichtigsten Daten zum Manuskript und zur eigenen Person, außerdem eine kurze Zusammenfassung sowie eine komplette Inhaltsangabe des Manuskripts. Das alles sollte nicht mehr als zwei bis drei Seiten umfassen.
Die wichtigsten Daten
- Genre
- Zielgruppe
- Umfang des Manuskripts – entweder in Normseiten oder in Zeichenzahlen (inkl. Leerzeichen)
- Schauplatz / Umfeld / Ansatz / Ziel
- AutorIn: Name, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer
Die Kurzbeschreibung …
… ist eine Art Klappentext: In fünf bis zehn Sätzen wird der Inhalt angerissen. Die Kurzbeschreibung soll das Interesse der vielbeschäftigten Menschen in der Agentur oder im Verlag wecken, damit diese sich die Zeit nehmen, den Rest zu lesen. Die Kurzbeschreibung schafft einen Leseanreiz – ähnlich wie der Klappentext im Buch oder auf der Buchrückseite. Der Text sollte flüssig zu lesen sein und ein paar Stichworte nennen, die neugierig machen, ohne zu viel zu verraten.
Die Inhaltsangabe …
… des kompletten Manuskripts sollte nicht länger als eine Seite oder maximal anderthalb Seiten umfassen. In einer Inhaltsangabe darf der Schluss nicht fehlen, denn gerade für die Beurteilung eines Buchs ist der Schluss wichtig. Nur wenn die Inhaltsangabe überzeugen kann, hat das Manuskript eine echte Chance.
Die Autorenvita …
… gehört zwingend zu den Bewerbungsunterlagen. Denn die Verantwortlichen wollen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Auch dieser Text sollte kurz sein: Üblicherweise besteht er nur aus fünf bis zehn Sätzen. Nicht zu selbstverliebt, nicht zu bescheiden, möglichst interessant und zum eigenen Werk passend. Auch eine Autorenvita soll vor allem Interesse am Buch wecken.
Eine Leseprobe …
… die üblicherweise 15 bis 30 Normseiten umfasst, ist für Agenturen und Verlage unerlässlich. Sie muss einwandfrei sein: in Normseiten angelegt, ohne Rechtschreib- oder Kommafehler, keine stilistischen Unreinheiten und in einer gut leserlichen Schrift. Sie muss es schaffen, ganz schnell Interesse für mein Buch und meine Anliegen zu wecken.